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AGB

Die nachfolgenden Regelungen gelten grundsätzlich mit Vertragsabschluss für das in der Buchungsbestätigung genannte Ferienhaus als vereinbart.

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1. Vertragsabschluss (Mietvertrag)

Mit der verbindlichen Buchung des Ferienhauses über den Vermieter, die per Internet, aber auch schriftlich oder telefonisch erfolgen kann, kommt es zu einem entsprechenden Vertragsabschluss, der wirksam wird, wenn sämtliche geforderten Angaben vorliegen und die schriftliche Bestätigung zur Buchung durch den Vermieter erfolgte. Das Vertragsverhältnis gilt als aufgehoben, wenn – wie in Ziffer 2.1 formuliert – die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden. In dem Fall fallen die unter Ziffer 10. aufgeführten Stornogebühren an.

Vermietung an Minderjährige kann nur bei Vorlage einer schriftlichen Zustimmung einer erziehungsberechtigten Person erfolgen.

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2. Zahlung des Vertragspreises

Die Zahlung folgt via Banküberweisung.

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2.1. Zahlungsfristen

Die Anzahlung ist innerhalb einer Woche nach Empfang des Vertrages zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Anreise zu zahlen. Für den Fall einer kurzfristigen Buchung ist der Reisepreis unverzüglich mit Eingang des Vertrages zu überweisen oder bei Anreise bar zu entrichten.

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3. Bezug des Mietobjektes (Anreise)

Das Mietverhältnis beginnt am Anreisetag mit der Übernahme des Ferienhauses ab 15:00 Uhr und endet am letzten Tag, wenn nichts anderes vereinbart ist, um 10:00 Uhr.

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4. Schlüssel

Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt und der Chip für die Schranke auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems und die Wiederbeschaffung des Chips sind vom Mieter zu übernehmen.

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5. Abreise

Am Abreisetag ist das Ferienhaus, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, bis 10:00 Uhr dem Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person in einem ordnungsgemäßen, gereinigten Zustand (Endreinigung ausgenommen), gemäß der vereinbarten Abreden und den Festlegungen der Hausordnung zurückzugeben. Türen und Fenster sind zu schließen. Sämtliche Schlüssel sind persönlich auszuhändigen.

Dem Vermieter oder dessen Beauftragten steht das Recht einer detaillierten Kontrolle und etwaigen Durchführung einer Abnahmehandlung zu. Etwaige Mängel und Unvollständigkeiten sind schriftlich festzuhalten und durch den Mieter mittels Unterschriftsleistung zu bestätigen.

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6. Personen

Das Mietobjekt wird nur für die vertraglich vereinbarten Personen laut Buchung zur Verfügung gestellt. Nachträgliche Änderungen bedürfen einer schriftlichen Erlaubnis des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Übernachtungen von mehr als sechs Personen. Für den Fall von Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, die nicht in der Buchung aufgeführten Personen vom Feriengrundstück zu verweisen. Im Übrigen können Zuwiderhandlungen etwaige Schadenersatzansprüche begründen.

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7. Haustiere, Rauchen

Die Mieter sind Tierfreunde. Trotzdem muss das Mitbringen von Haustieren vorgängig mit den Vermietern besprochen werden. Dies gilt auch für die Besucher der Mieter. Innerhalb des Ferienhauses inkl. Loggia ist das Rauchen verboten. Es darf nur auf der Terrasse geraucht werden. Auch E-Zigaretten sind nicht gestattet

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8. Instandhaltung des Ferienhauses

Der/die Mieter verpflichtet/verpflichten sich, die gemieteten Räumlichkeiten samt Inventar pfleglich zu behandeln und vor jeglichen Schäden zu bewahren. Während der Mietzeit entstandene Schäden an dem Ferienhaus und auf dem Wohngrundstück bzw. Fehlbestände am Inventar hat der Mieter zu ersetzen, es sei denn, er weist nach, dass ihn selbst oder die ihn begleitenden Personen an der Entstehung des Schadens oder des Fehlbestandes kein Verschulden trifft. Feststellungen zur Unvollständigkeit des Inventars oder bestehender bzw. eingetretener Mängel am Mietobjekt hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, anderenfalls stehen dem Vermieter darauf beruhende Ersatzansprüche zu.

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9. Pflichten des Vermieters

Mit dem wirksamen Abschluss des Vertrages ist der Vermieter zur vertragsgerechten Bereitstellung und Übergabe des Mietobjektes verpflichtet. Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermieters bzw. durch vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände  Unwetterkatastrophen, Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus etc.) das Ferienhaus nicht, wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermieter ausschließlich in Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die außerhalb seines Verantwortungsbereiches liegen, insbesondere Bauarbeiten (einschl. Straßenarbeiten) in der Nachbarschaft.

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10. Rückabwicklung des Vertrages

Sollte der Mieter aus irgendwelchen Gründen-verschuldet oder unverschuldet - nicht in der Lage sein, den Mietvertrag einzuhalten, so hat er 25 % des vereinbarten Mietpreises zuzahlen, wenn er die Verhinderung nicht bis spätestens 6 Wochen vor Mietbeginn dem Vermieter anzeigt. Wird die 6 Wochenfrist nicht eingehalten, so ist der zur Zahlung desvollen Mietpreises verpflichtet, falls kein Ersatzmieter gefunden werden kann. Muss der Aufenthalt vorzeitig abgebrochen werden, ist eine Rückvergütung nicht möglich.

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11. Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Gerichtsstand Schweiz gültig,

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